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Die Vornamens- und Personenstandsänderung

 

Es gibt mittlerweile für einige Betroffene eventuell auch die Möglichkeit die Änderung über das Personenstandsgesetz vornehmen zu lassen.

Ich beziehe mich jedoch solange dies nicht zu unerwarteten Problemen führen könnte auf das Transsexuellengesetz.

Wichtigster Punkt dafür ist das es Probleme bei der Beantragung geschlechtsangleichender Operationen geben könnte.

 

 

Die Vornamens- und Personenstandsänderung wird beim Amtsgericht deines Wohnortes beantragt und es sind normalerweise die folgenden Unterlagen notwendig:

 

Formlose Antrag zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach TSG

Aktuelle Meldebescheinigung (Einige Gerichte verlangen hier auch nicht die normale sondern eine erweiterte, am besten einfach per Mail beim Amtsgericht nachfragen)

Beidseitige Kopie deines Ausweises

 

Transsexueller Lebenslauf (3-8 Seiten)

Hilfreich ist natürlich auch die Indikation F64.0g und eine Bescheinigung über die Hormontherapie falls diese bereits begonnen wurde.

Eventuell Antrag auf Prozesskostenhilfe falls Du keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung hast

 

Hier findest Du ein Beispiel für einen Antrag zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach TSG

 

Der Transsexuelle Lebenslauf dient den beiden Gutachtern die Du auch im Antrag vorschlagen kannst zur Begutachtung.

Es sollte wie der Name schon sagt eine Abfassung Deines Lebens im Bezug auf deine Transidentität darstellen. Wichtig ist hauptsächlich das den Gutachtern beim Lesen einleuchtet, dass Du Transident bist und wie Du das gemerkt hast und bisher damit gelebt hast. Meisst gibt es ja bestimmte Schlüsselereignisse auf die auch näher eingegangen werden kann. Unrelevante Sachen die nichts mit deiner Transidentität zutun haben, kannst du natürlich weglassen. Folgende Stichpunkte helfen dir vielleicht etwas:

 

 

Hier findest Du noch weitere Infos die dir bei der Erstellung helfen könnten:

https://www.ellens-blog.de/ts-informationen/transsexueller-lebenslauf.html

 

https://milas-bunte-welt.de/2015/09/transsexueller-lebenslauf/

 

Der Vorname kann übrigens problemlos von deiner Krankenkasse auf der Karte schon vorher geändert werden, allerdings nicht die Geschlechtszugehörigkeit.

Dies geht nur über eine neue Sozialversicherungsnummer, welche Dir rein theoretisch auch schon vor dem Beschluss vom Amtsgericht erteilt werden darf, in der Praxis sind mir allerdings nur vereinzelte Fälle bekannt, bei denen die zuständige Rentenkasse dies durchgeführt hat.

Du darfst übrigens ansonsten bereits deinen neuen Vornamen für fast alles schon verwenden, also auch für Verträge. Einzig dein Ausweis wird erst nach dem Beschluss geändert und damit zusammenhängend auch dein Bankkonto. Einige Banken bieten allerdings eine Partnerkarte für Konten an, einfach mal bei deiner Bank nachfragen.

Es gibt übrigens auch die Möglichkeit sich vorher einen Erweiterungsausweis vom dgti ausstellen zu lassen, Kosten xxxxxxxxxxxx und wäre z.B hilfreich, falls Du nicht mehr so wie auf deinem Ausweis aussiehst und Du nicht extra einen neuen Ausweis beantragen möchtest.

Hier noch ein kurzer Vergleich des Verfahrens zum PStG

Längere Verfahrensdauer von ca. 3-24 Monaten

Ohne Prozesskostenhilfe weit höhere Kosten (ca.1000-2000 EUR)

Begutachtung durch zwei TSG-Gutachter

Diese Gutachten werden allerdings oft von Kliniken für Operationen eingefordert, sonst musst Du dafür dann selbst welche erstellen lassen und diese Kosten oft auch einige Hundert EUR.

Falls Du das Glück hast und dein Psychotherapeut vom Gericht anerkannt ist solche Gutachten zu verfassen vereinfacht dies natürlich einiges.

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